Mitglied beim kgv kann jedes Unternehmen aus den Bereichen Handwerk, Handel, Dienstleistung und Industrie werden.
Mitglied wird man indem man
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einem regionalen Gewerbeverein oder
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einem dem kgv angeschlossenen Berufsverband oder
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direkt dem kgv als Einzelmitglied
beitritt.
Beitragsordnung ab 2022 (beschlossen an PK vom 15.11.2021 in Solothurn)
Kat. I | Alleinmeister und Betriebe bis zu 4 Mitarbeitenden | Fr. 115.00 |
Kat. II | Betriebe mit 5 bis 10 Mitarbeitenden | Fr. 170.00 |
Kat. III | Betriebe mit 11 bis 50 Mitarbeitenden | Fr. 230.00 |
Kat. IV | Betriebe mit 51 bis 100 Mitarbeitern | Fr. 450.00 |
Kat. V | Betriebe mit über 100 Mitarbeitenden | Fr. 800.00 |
Kat. VI | Ehren-, Frei- und Passivmitglieder der örtlichen Gewerbevereine oder der Berufsverbände (Leser des Wirtschaftsflash) | Fr. 20.00 |
Kat. A | Einzelmitglieder | Fr. 250.00 |
Kat. B | Verbandsinstitutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die nicht Gewerbevereine oder Berufsverbände sind | Fr. 750.00 |
Kat. C | Einzelmitglieder (Bankinstitute/Versicherungs- Gesellschaften, etc. mit zwei oder mehreren Niederlassungen im Kanton, die alle dem kgv angehören) | Fr. 2'000.00 |
Kat. D | Einzelmitglieder (Bankinstitute/Versicherungs- Gesellschaften, etc. mit zwei oder mehreren Niederlassungen im Kanton), wenn nur einzelne Niederlassungen beitreten | Fr. 1'000.00 |